Premium: Mit dem VR Smart Guide versenden Sie Ihre Rechnungen vollständig elektronisch als E-Rechnung oder XRechnung und schaffen so einen medienbruchfreien Rechnungsprozess - von der Erstellung bis hin zur Bezahlung und Archivierung. Ganz ohne Papier. Der VR Smart Guide erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an die E-Rechnung und stellt Sie zukunftssicher auf!
Die E-Rechnung wird automatisiert im ZUGFeRD 2.1-Format erstellt, welche ermöglicht, sowohl die visuelle Rechnung (PDF) als auch die strukturierten Rechnungsdaten (XML) an den Empfänger zu übermitteln:
Schnell & effizient
Durch die E-Rechnung & XRechnung entfällt der Postversand und das manuelle Erfassen im System.
Kostengünstig & umweltschonend
Im Vergleich zu Papierrechnungen werden bis zu 80% der Kosten gespart, denn Kosten für Material (Porto, Papier, Druckertinte, etc.) entfallen. Zudem schonen Sie durch die hohe Papierersparnis zusätzlich die Umwelt.
Fehlerfrei
Die vollständige Automatisierung des Rechnungsprozesses und der Wegfall manueller Tätigkeiten reduzieren Eingabefehler auf ein Minimum.
Erstellen Sie jetzt jetzt kostenfrei Ihre elektronischen Rechnungen im VR Smart Guide – direkt mit nur einem Klick in der Anwendung. Zusätzlich nutzen Sie Angebote, Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Zahlungserinnerungen, um Ihre Buchhaltung optimal vorzubereiten.
Eine E-Rechnung ist ein Abrechnungsdokument, welches nach EU-Normen in einem strukturierten Format ausgestellt, elektronisch übermittelt, sowie empfangen wird. Dies ermöglicht eine vollständig automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche.
ZUGFeRD ist ein hybrides Format. Es besteht aus einem visuellen und für Menschen sichtbaren PDF-Teil, in welchem ein maschinenlesbarer, für Menschen nicht sichtbarere XML-Teil eingebettet ist. Eine XRechnung besteht hingegen nur aus der reinen XML-Datei. ZUGFeRD-Dateien haben die Endung .pdf, XRechnungen die Endung .xml.
Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden, § 4 Abs. 1 Satz 1 E-RechV.
Mit der am 27. November 2020 in Kraft getretenen E-Rechnungspflicht sind alle Rechnungssteller verpflichtet, elektronische Rechnungen zu übermitteln, sobald die Rechnung an öffentliche Auftraggeber des Bundes gehen. Darunter fallen beispielsweise Hersteller und Zulieferer von Arbeitsmaterial (Bürobedarf) und Handwerker und Bauunternehmer, die Reparaturen, Sanierungen etc. in öffentlichen Einrichtungen vornehmen.Von der E-Rechnungspflicht werden Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 € ausgenommen (alle weiteren Ausnahmen: § 3 Abs. 3 E-RechV).
Die Anforderungen an einer elektronischen Rechnung sind in § 14 UstG definiert. Zusammengefasst sind folgende Aspekte verpflichtet zu befolgen:
Die Funktion zur Erstellung und Versand von E-Rechnungen steht Ihnen im VR Smart Guide im Premium-Paket zur Verfügung. Ihre Rechnungen werden als PDF mit unsichtbaren E-Rechnungsinformationen gespeichert. Alternativ können Sie auch nur die reine XML-Datei einer Rechnung herunterladen und als XRechnung versenden.
Um die reine XML-Datei herunterzuladen, muss die Leitweg-ID Ihres Empfängers in den Stammdaten des jeweiligen Kundenprofils hinterlegt sein.
Erstellt, verschickt, fertig.
Managen, überführen, abrechnen.
Ware versenden und bestätigen.
Schnell zugeordnet, perfekt vorbereitet.